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Personenbezogene Daten

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Herausgegeben von in Datenschutzverordnung ·
Tags: DSGVO
Die Bestimmungen der DSGVO gelten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen.
Definitionsgemäß sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person „betroffene Person“ beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Wie Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdarum, Bankdaten usw.
Die Grundsätze des Datenschutzes gelten nicht für „anonyme Informationen“.
Für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann.



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